SEPA – Ziele und Zeitpunkte

SEPA = Single Euro Payments Area, oder Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Aus Sicht unserer obersten Währungshüter (EZB) benötigt der grösste Wirtschaftsraum der Welt auch einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum.
Die vielen national unterschiedlichen Standards innerhalb Europas erschweren den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und verursachen zusätzliche Kosten.

SEPA Europa

SEPA startet 2014 als Fortsetzung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums in Europa

Von der Öffentlichkeit als bedeutendes Ereignis wahrgenommen wurde die Einführung der Euro Scheine und Münzen. Von der beschlossenen Umstellung oder besser Abschaffung der nationalen Zahlverfahren haben bisher nur wenige Menschen gehört.
Selbst in vielen Firmen glaubt man noch an eine einfache Umstellung die im wesentlichen durch die Banken vorgenommen wird.

Mit der verpflichtenden Einführung von SEPA wird der Weg zu einer einheitlichen Währung und einem einheitlichen Zahlungsraum konsequent fortgeführt:
Die SEPA Standards gibt es bereits seit 2008 als die SEPA-Überweisung von der Kreditwirtschaft eingeführt wurde. Ursprünglich sollten sich die SEPA Verfahren in einem marktgetriebenen Prozess durchsetzen. Doch das hat nicht funktioniert.

Selbst nach nun fünf Jahren SEPA Überweisung nutzen die neuen Möglichkeiten nur rund 30% der Marktteilnehmer im Euroraum.
Um nun den SEPA Standards endlich zum Durchbruch zu verhelfen bzw. zu erzwingen wurde durch den europäischen Gesetzgeber ein verbindlicher Umstellungstermin festgelegt.

Am 31.März 2012 trat die sogenannte SEPA-Verordnung in Kraft. Diese legt fest, dass ab Februar 2014 die in den Euro-Ländern angebotenen Verfahren für Überweisungen und Lastschrften auf einer europaweit einheitlichen Basis stehen müssen.
Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines gemeinsamen unbaren Zahlungsverkehrsraum aufgehoben und europaweiter Wettbewerb ermöglicht.

SEPA betrifft alle Bankkunden die Überweisungen oder Lastschriften aufgeben oder annehmen.
Damit ist praktisch jeder Bürger, jedes Unternehmen und jeder Verein davon betroffen.
Während der einfache Bürger sich vor allem mit der längeren IBAN anfreunden muss trifft es Unternehmen und Vereine zum Teil mit erheblchen Auswirkungen.
Gerade Unternehmen unterschätzen aktuell noch häufig die Auswirkungen auf dei eigenen Prozesse. Wer die Regeln die SEPA aufstellt konkret analysiert ermittelt häufig einen erheblichem Umstellungsaufwand.

Neu für Verbraucher, die IBAN

Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden mitbekommen, dass sich im Zahlungsverkehr etwas ändert. Dabei bleibt der Umstellungsaufwand für Sie aber überschaubar. Doch die alten Kontokennungen werden verschwinden.
Ab dem 01.Februar 201 wirddie IBAN (International Bank Account Number) die entscheidende Angabe für die Kontoverbindung. Bis Februar 2016 wird man darüber hinaus bei grenzüberschreitenden Zahlungen noch den BIC (Business Identifier Code) benötigen.
Zukünftig müssen wir uns also an die längere IBAN anstatt der bisherigen Bankleitzahl und Konto-Nummer gewöhnen. Die IBAN sieht auf den ersten Blick sehr kompliziert aus, allerdings werden die Kunden feststellen dass auch die IBAN sich zum größten Teil aus den bekannten Ziffern zusammensetzt.

Für die Verbraucher wurde ausserdem den Banken erlaubt bis 2016 noch die alten Kontokennungen anzunehmen und in die neuen IBAN, BIC zu konvertieren.
Es ist anzunehmen dass viele Banken ihren Privatkunden diesen Service anbieten werden.

Die bisherigen Lastschriften können von den Firmen mittels eines Migrationsprozesses in SEPA konforme Basis-Lastschriften umgewandelt werden. Aber dazu in einem eigenen Blogbeitrag mehr.
Hier stecken für Firmen und Vereine sicherlich noch viele Fallen in den SEPA Regeln.