SEPA Pre – Notification (Vorankündigung)

Die SEPA Pre – Notification ist Bestandteil der beiden SEPA Lastschriftverfahren. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung.

SEPA Pre-Notification

Mit der SEPA Pre-Notification wird der Kunde zukünftig immer über den Lastschrifteinzug vorher informiert.

Original SEPA Rulebooktext: „The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date unless another timeline is agreed between the Debtor and the Creditor.“

Mit der Pre – Notification muss der Lieferant den Kunden den Betrag und den Termin der Lastschrift mitteilen.
Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sollen ebenfalls mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann als separates Dokument erstellt werden   oder Teil einer anderen Kommunikation sein. In den meisten Fällen werden sicherlich die Rechnungen um die entsprechenden Angaben ergänzt werden.

Der 14 Tage Zeitraum der im SEPA Rulebook vorgeschrieben wird kann in den Verträgen oder Weiterlesen

SEPA Gläubiger Identifikationsnummer

Die Gläubiger – ID ist ein weiterer verpflichtender Bestandteil der durch SEPA vorgeschrieben ist. Die SEPA Gläubiger – ID (Creditor-Identifier) hat den Zweck den Zahlungsempfänger europaweit eindeitig zu identifizieren.

Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:

1-2 Stelle ist der ISO Ländercode. Hier steht DE für Deutschland.
3-4 Stelle ist  für die Prüfziffer reserviert
5-7 Stelle sind für die Geschäftsbereichskennung des Kreditors vorgesehen und kann vom Gläubiger beliebig vergeben werden
8-18 wird von den nationalen Behörden in fortlaufender Reihenfolge vergeben.

Die Gläubiger – ID kann online unter https://extranet.bundesbank.de/scp beantragt werden.

DE 02 ZZZ 01234567890

SEPA im Verein

SEPA Auswirkungen für Vereine

SEPA im Verein

Besonders Vereine ziehen die Beiträge der Mitglieder häufig mittels Lastschrift oder Abbuchung ein.

Deswegen sind Vereine auch von den veränderten Vorschriften für SEPA Lastschriften betroffen.

Es bedarf aufgrund der häufigen Nutzung der Lastschriften einer ausführlichen Informattion und Vorbereitung seitens des Vorstands und besonders des Kassiers.

 

Sie müssen:

  • Sich bei der Bundesbank eine Gläubiger-Id zuteilen lassen. Jeder kann dies selbst sehr einfach im Internet beantragen. http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/
  • Abbuchungsaufträge sind mit Privatpersonen unter SEPA nicht mehr möglich. Sollten Sie bisher Abbuchungsaufträge für ihre Mitglieder verwendet haben müssen Sie neue SEPA Basislastschriften einholen.
  • Bisherige Einzugsermächtigungen zum Lastschrifteinzug können in gültige SEPA Mandate umgewandelt werden. Als Verein informieren sie die Mitglieder durch einen Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften zur SEPA Basislastschrift. Besonders wichtig ist, dass die ursprünglichen Einzugsermächtigungen im Original vorliegen. Das Anschreiben ergänzt die bisherigen Lastschriften sozusagen um die nach SEPA erforderlichen Pflichtangaben. Die notwendigen Mustertexte erhalten Sie von Ihrer Bank. Weiterlesen

SEPA Informations- und Vorbereitungsstand

Die Voraussetzung für einen gelungenen Übergang von den nationalen Verfahren zu SEPA ist bei allen Beteiligten das Wissen um die Änderungen.

SEPA Umfrage der Bundesbank

Bundesbank Umfrage Dezember 2012

Die Bundesbank hat Anfang Dezember 2012 eine Umfrage in Auftrag gegeben. Von den Verbrauchern haben 76% der Befragen noch nie von SEPA gehört. Etwas besser bekannt war bei den Befragten die IBAN, die internationale Bankkontokennung, die für SEPA – Zahlungen benötigt wird.
Hier haben 65% der Umfrageteilnehmer zumindest von der IBAN gehört. Was sie allerdings genau bedeutet bzw. wie sie sich zusammensetzt wussten nur 35% der Personen. Weiterlesen

SEPA – Ziele und Zeitpunkte

SEPA = Single Euro Payments Area, oder Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Aus Sicht unserer obersten Währungshüter (EZB) benötigt der grösste Wirtschaftsraum der Welt auch einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum.
Die vielen national unterschiedlichen Standards innerhalb Europas erschweren den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und verursachen zusätzliche Kosten.

SEPA Europa

SEPA startet 2014 als Fortsetzung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums in Europa

Von der Öffentlichkeit als bedeutendes Ereignis wahrgenommen wurde die Einführung der Euro Scheine und Münzen. Von der beschlossenen Umstellung oder besser Abschaffung der nationalen Zahlverfahren haben bisher nur wenige Menschen gehört.
Selbst in vielen Firmen glaubt man noch an eine einfache Umstellung die im wesentlichen durch die Banken vorgenommen wird.

Mit der verpflichtenden Einführung von SEPA wird der Weg zu einer einheitlichen Währung und einem einheitlichen Zahlungsraum konsequent fortgeführt:
Die SEPA Standards gibt es bereits seit 2008 als die SEPA-Überweisung von der Kreditwirtschaft eingeführt wurde. Ursprünglich sollten sich die SEPA Verfahren in einem marktgetriebenen Prozess durchsetzen. Doch das hat nicht funktioniert.

Selbst nach nun fünf Jahren SEPA Überweisung nutzen die neuen Möglichkeiten nur rund 30% der Marktteilnehmer im Euroraum.
Um nun den SEPA Standards endlich zum Durchbruch zu verhelfen bzw. zu erzwingen wurde durch den europäischen Gesetzgeber ein verbindlicher Umstellungstermin festgelegt.

Am 31.März 2012 trat die sogenannte SEPA-Verordnung in Kraft. Diese legt fest, dass ab Februar 2014 die in den Euro-Ländern angebotenen Verfahren für Überweisungen und Lastschrften auf einer europaweit einheitlichen Basis stehen müssen. Weiterlesen