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	<title>SEPA und IBAN &#187; admin</title>
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	<description>Der neue europäische Zahlungsverkehr</description>
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		<title>SEPA Pre &#8211; Notification (Vorankündigung)</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Feb 2013 17:54:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SEPA Einführung]]></category>
		<category><![CDATA[SEPA im Verein]]></category>
		<category><![CDATA[SEPA Lastschriften]]></category>

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		<description><![CDATA[Die SEPA Pre &#8211; Notification ist Bestandteil der beiden SEPA Lastschriftverfahren. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung. Original SEPA Rulebooktext: „The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date &#8230; <a href="http://sepa-iban.de/sepa-pre-notification-vorankundigung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>SEPA Pre &#8211; Notification</strong> ist Bestandteil der beiden <strong>SEPA Lastschriftverfahren</strong>. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung.</p>
<div title="Page 19">
<div id="attachment_59" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/02/Fotolia_14152688_XS1.jpg"><img class="size-medium wp-image-59" title="SEPA Vorabankündigung" src="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/02/Fotolia_14152688_XS1-300x300.jpg" alt="SEPA Pre-Notification" width="300" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Mit der SEPA Pre-Notification wird der Kunde zukünftig immer über den Lastschrifteinzug vorher informiert.</p></div>
<p>Original SEPA Rulebooktext: „The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date unless another timeline is agreed between the Debtor and the Creditor.“</p>
<p>Mit der Pre &#8211; Notification muss der Lieferant den Kunden den Betrag und den Termin der Lastschrift mitteilen.<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sollen ebenfalls mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann als separates Dokument erstellt werden   oder Teil einer anderen Kommunikation sein. In den meisten Fällen werden sicherlich die Rechnungen um die entsprechenden Angaben ergänzt werden.</p>
<p>Der 14 Tage Zeitraum der im SEPA Rulebook vorgeschrieben wird kann in den Verträgen oder<span id="more-42"></span> AGB verkürzt werden.</p>
<p>Die Verpflichtung eine Pre &#8211; Notification zur SEPA Lastschrift zu versenden kann <strong>nicht</strong> durch individuelle Vereinbarungen abbedungen werden. Somit muss ein korrekter Lastschrifteinzug vorab angekündigt werden.</p>
<p>Das Medium für die Pre &#8211; Notification ist <strong>nicht</strong> vorgeschrieben. Die Mitteilung kann per Brief, Telefon, Rechnung, Mail, Fax oder im Internet erfolgen.</p>
<p>Bei wiederkehrenden SEPA Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt die einmalige und rechtzeitige Information des Kunden vor der ersten Lastschrift und die Angabe der Fälligkeitstermine.<br />
Damit können die typischen monatlichen Lastschriften für Miete, Strom, Wasser etc. abgewickelt werden.</p>
<p>Firmen die in ihren Geschäftsmodellen häufige Lastschriften ohne vorherige Information des Kunden ausführen sollten sich dingend mit Möglichkeiten der Übermittlung der SEPA Pre &#8211; Notification befassen.<br />
Betroffen sind beispielsweise Kundenkartensysteme die an Tankstellen, Waschanlagen welche Lastschriften generieren die aktuell ohne schriftliche Kommunikation ablaufen.<br />
Jetzt kann natürlich jeder Kunde bei jeder Lastschrift per Brief informiert werden. Weitgehend ohne erhebliche Kostensteigerungen lässt sich so etwas allerdings nur elektronisch per Mail oder Internet &#8211; Login zum Kundenkonto realsisieren.</p>
<p>Insbesondere diese Auswirkungen von SEPA auf Geschäftsprozesse müssen durch die Firmen dringend ermittelt und richtig bewertet werden.</p>
</div>
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		<title>SEPA Gläubiger Identifikationsnummer</title>
		<link>http://sepa-iban.de/sepa-glaubiger-identifikationsnummer/</link>
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		<pubDate>Sat, 09 Feb 2013 20:26:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SEPA Einführung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gläubiger &#8211; ID ist ein weiterer verpflichtender Bestandteil der durch SEPA vorgeschrieben ist. Die SEPA Gläubiger &#8211; ID (Creditor-Identifier) hat den Zweck den Zahlungsempfänger europaweit eindeitig zu identifizieren. Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: 1-2 Stelle ist der &#8230; <a href="http://sepa-iban.de/sepa-glaubiger-identifikationsnummer/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gläubiger &#8211; ID ist ein weiterer verpflichtender Bestandteil der durch SEPA vorgeschrieben ist. Die SEPA Gläubiger &#8211; ID (Creditor-Identifier) hat den Zweck den Zahlungsempfänger europaweit eindeitig zu identifizieren.</p>
<p>Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:</p>
<p>1-2 Stelle ist der ISO Ländercode. Hier steht DE für Deutschland.<br />
3-4 Stelle ist  für die Prüfziffer reserviert<br />
5-7 Stelle sind für die Geschäftsbereichskennung des Kreditors vorgesehen und kann vom Gläubiger beliebig vergeben werden<br />
8-18 wird von den nationalen Behörden in fortlaufender Reihenfolge vergeben.</p>
<p>Die Gläubiger &#8211; ID kann online unter https://extranet.bundesbank.de/scp beantragt werden.</p>
<div title="Page 20">
<div>
<div>
<div>
<p>DE 02 ZZZ 01234567890</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
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		<title>SEPA im Verein</title>
		<link>http://sepa-iban.de/sepa-fur-vereine/</link>
		<comments>http://sepa-iban.de/sepa-fur-vereine/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Jan 2013 12:58:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SEPA im Verein]]></category>
		<category><![CDATA[SEPA Lastschriften]]></category>

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		<description><![CDATA[Besonders Vereine ziehen die Beiträge der Mitglieder häufig mittels Lastschrift oder Abbuchung ein. Deswegen sind Vereine auch von den veränderten Vorschriften für SEPA Lastschriften betroffen. Es bedarf aufgrund der häufigen Nutzung der Lastschriften einer ausführlichen Informattion und Vorbereitung seitens des &#8230; <a href="http://sepa-iban.de/sepa-fur-vereine/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_32" class="wp-caption alignleft" style="width: 303px"><a href="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/01/Sepa-Verein.jpg"><img class=" wp-image-32" title="Sepa-Verein" src="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/01/Sepa-Verein-277x300.jpg" alt="SEPA Auswirkungen für Vereine" width="293" height="317" /></a><p class="wp-caption-text">SEPA im Verein</p></div>
<p>Besonders Vereine ziehen die Beiträge der Mitglieder häufig mittels Lastschrift oder Abbuchung ein.</p>
<p>Deswegen sind Vereine auch von den veränderten Vorschriften für SEPA Lastschriften betroffen.</p>
<p>Es bedarf aufgrund der häufigen Nutzung der Lastschriften einer ausführlichen Informattion und Vorbereitung seitens des Vorstands und besonders des Kassiers.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie müssen:</p>
<ul>
<li>Sich bei der Bundesbank eine Gläubiger-Id zuteilen lassen. Jeder kann dies selbst sehr einfach im Internet beantragen. <a href="http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/">http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/</a></li>
<li>Abbuchungsaufträge sind mit Privatpersonen unter SEPA nicht mehr möglich. Sollten Sie bisher Abbuchungsaufträge für ihre Mitglieder verwendet haben müssen Sie neue SEPA Basislastschriften einholen.</li>
<li>Bisherige Einzugsermächtigungen zum Lastschrifteinzug können in gültige SEPA Mandate umgewandelt werden. Als Verein informieren sie die Mitglieder durch einen Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften zur SEPA Basislastschrift. Besonders wichtig ist, dass die ursprünglichen Einzugsermächtigungen im Original vorliegen. Das Anschreiben ergänzt die bisherigen Lastschriften sozusagen um die nach SEPA erforderlichen Pflichtangaben. Die notwendigen Mustertexte erhalten Sie von Ihrer Bank.<span id="more-21"></span></li>
<li>Überprüfen ob ihre Banking Software bereits SEPA fähig ist.</li>
<li>Von allen Mitgliedern die korrekte IBAN und BIC einholen oder selbst konvertieren.</li>
<li>Entscheiden welche Angabe die Mandatsreferenz werden soll. Z.B. Die Mitgliedsnummer.</li>
<li>Wie die verpflichtend vorgeschriebene Vorabankündigung (Pre-Notification) erfüllt wird. Der Inhalt des Schreibens ist ebenfalls verpflichtend vorgeschrieben. Es kann auch durch Ergänzung bestehender Schreiben erfolgen. Allerdings muss der Lastschriftbetrag und der Einzugstermin bereits im Schreiben genannt sein. Plus Gläubiger-ID und Mandatsreferenz. Das Schreiben muss zusätzlich 14 Tage vor der Fälligkeit versandt werden.</li>
<li>Erst &#8211; Einreichung der Lastschriften mindestens sechs Bankarbeitstage vor Fälligkeit.</li>
<li>Wenn bisher die Lastschriften per Papierlastschrift, Diskette oder USB-Stick zur Bank gegeben wurden müssen sie dringend mit ihrer Bank den zukünftigen Transportweg klären. Eine Umstellungmauf eine SEPA fähige Banking Software erscheint sinnvoll.</li>
<li>Die Beschlussfassungen auf der nächsten Generalversammlung vorbereiten. Das sind z.B.<br />
- Umdeutung der Einzugsermächtigungen oder Einholen neuer Unterschriften wenn die Originale fehlen.<br />
- Festlegung des zukünftigen Fälligkeitstermins für die Beiträge.<br />
-  Festlegung der Mandatsreferenz<br />
- Festlegung der zukünftigen Vorabinformation, z.B. Einladungsschreiben zur Generalversammlung.<br />
- Beschluss zur Verkürzung der Vorlaufzeit für die Vorabinformation auf einen Tag.</li>
</ul>
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		</item>
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		<title>SEPA Informations- und Vorbereitungsstand</title>
		<link>http://sepa-iban.de/sepa-informations-und-vorbereitungsstand/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jan 2013 13:36:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SEPA Einführung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Voraussetzung für einen gelungenen Übergang von den nationalen Verfahren zu SEPA ist bei allen Beteiligten das Wissen um die Änderungen. Die Bundesbank hat Anfang Dezember 2012 eine Umfrage in Auftrag gegeben. Von den Verbrauchern haben 76% der Befragen noch &#8230; <a href="http://sepa-iban.de/sepa-informations-und-vorbereitungsstand/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Voraussetzung für einen gelungenen Übergang von den nationalen Verfahren zu SEPA ist bei allen Beteiligten das Wissen um die Änderungen.</p>
<div id="attachment_12" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/01/SEPA-Umfrage.jpg"><img class="size-medium wp-image-12" title="SEPA - Umfrage" src="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/01/SEPA-Umfrage-300x194.jpg" alt="SEPA Umfrage der Bundesbank" width="300" height="194" /></a><p class="wp-caption-text">Bundesbank Umfrage Dezember 2012</p></div>
<p>Die Bundesbank hat Anfang Dezember 2012 eine Umfrage in Auftrag gegeben. Von den Verbrauchern haben 76% der Befragen noch nie von SEPA gehört. Etwas besser bekannt war bei den Befragten die IBAN, die internationale Bankkontokennung, die für SEPA &#8211; Zahlungen benötigt wird.<br />
Hier haben 65% der Umfrageteilnehmer zumindest von der IBAN gehört. Was sie allerdings genau bedeutet bzw. wie sie sich zusammensetzt wussten nur 35% der Personen.<span id="more-11"></span></p>
<p>Von Seiten der Bundesbank wurde zur Unterstützung der Umstellung der SEPA Rat ins Leben gerufen. Hier tagen unter dem Vorsitz der Bundesbank, das Bundesfinanzministerium und alle Interessenverbände der Banken, der Verbraucher und des Handels.<br />
Vor kurzem hat der SEPA &#8211; Rat den sogenannten SEPA-Migrationsplan auf <a href="http://www.sepadeutschland.de" target="_blank">www.sepadeutschland.de</a> veröffentlicht.</p>
<p>Seit mehreren Monaten gibt es zahlreiche Initiativen der Kreditwirtschaft um zum Thema SEPA und den notwendigen Umstellungen zu informieren.</p>
<p>Auch die verschiedenen Industrieverbände versuchen mit Umfragen den Umsetzungsstand zu SEPA zu ermitteln:<a title="Umfrage des BDI zum SEPA Umsetzungsstand" href="http://www.bdi.eu/download_content/Anlage_AWW_2012-016_SEPA_%282%29.PDF" target="_blank"> BDI Umfrage.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>SEPA &#8211; Ziele und Zeitpunkte</title>
		<link>http://sepa-iban.de/hello-world/</link>
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		<pubDate>Sat, 26 Jan 2013 18:34:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[SEPA Einführung]]></category>

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		<description><![CDATA[SEPA = Single Euro Payments Area, oder Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Aus Sicht unserer obersten Währungshüter (EZB) benötigt der grösste Wirtschaftsraum der Welt auch einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum. Die vielen national unterschiedlichen Standards innerhalb Europas erschweren den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und verursachen zusätzliche Kosten. &#8230; <a href="http://sepa-iban.de/hello-world/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>SEPA</strong> = Single Euro Payments Area, oder Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum</p>
<p>Aus Sicht unserer obersten Währungshüter (EZB) benötigt der grösste Wirtschaftsraum der Welt auch einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum.<br />
Die vielen national unterschiedlichen Standards innerhalb Europas erschweren den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und verursachen zusätzliche Kosten.</p>
<div id="attachment_9" class="wp-caption alignleft" style="width: 264px"><a href="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/01/sepa-button.jpg"><img class=" wp-image-9" title="SEPA Euro" src="http://sepa-iban.de/wp-content/uploads/2013/01/sepa-button-300x225.jpg" alt="SEPA Europa" width="254" height="190" /></a><p class="wp-caption-text">SEPA startet 2014 als Fortsetzung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums in Europa</p></div>
<p>Von der Öffentlichkeit als bedeutendes Ereignis wahrgenommen wurde die Einführung der Euro Scheine und Münzen. Von der beschlossenen Umstellung oder besser Abschaffung der nationalen Zahlverfahren haben bisher nur wenige Menschen gehört.<br />
Selbst in vielen Firmen glaubt man noch an eine einfache Umstellung die im wesentlichen durch die Banken vorgenommen wird.</p>
<p>Mit der verpflichtenden Einführung von SEPA wird der Weg zu einer einheitlichen Währung und einem einheitlichen Zahlungsraum konsequent fortgeführt:<br />
Die SEPA Standards gibt es bereits seit 2008 als die SEPA-Überweisung von der Kreditwirtschaft eingeführt wurde. Ursprünglich sollten sich die SEPA Verfahren in einem marktgetriebenen Prozess durchsetzen. Doch das hat nicht funktioniert.</p>
<p>Selbst nach nun fünf Jahren SEPA Überweisung nutzen die neuen Möglichkeiten nur rund 30% der Marktteilnehmer im Euroraum.<br />
Um nun den SEPA Standards endlich zum Durchbruch zu verhelfen bzw. zu erzwingen wurde durch den europäischen Gesetzgeber ein verbindlicher Umstellungstermin festgelegt.</p>
<p>Am 31.März 2012 trat die sogenannte SEPA-Verordnung in Kraft. <strong>Diese legt fest, dass ab Februar 2014 die in den Euro-Ländern angebotenen Verfahren für Überweisungen und Lastschrften auf einer europaweit einheitlichen Basis stehen müssen.</strong> <span id="more-1"></span><br />
Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines gemeinsamen unbaren Zahlungsverkehrsraum aufgehoben und europaweiter Wettbewerb ermöglicht.</p>
<p>SEPA betrifft alle Bankkunden die Überweisungen oder Lastschriften aufgeben oder annehmen.<br />
Damit ist praktisch jeder Bürger, jedes Unternehmen und jeder Verein davon betroffen.<br />
Während der einfache Bürger sich vor allem mit der längeren IBAN anfreunden muss trifft es Unternehmen und Vereine zum Teil mit erheblchen Auswirkungen.<br />
Gerade Unternehmen unterschätzen aktuell noch häufig die Auswirkungen auf dei eigenen Prozesse. Wer die Regeln die SEPA aufstellt konkret analysiert ermittelt häufig einen erheblichem Umstellungsaufwand.</p>
<p><strong>Neu für Verbraucher, die IBAN</strong></p>
<p>Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden mitbekommen, dass sich im Zahlungsverkehr etwas ändert. Dabei bleibt der Umstellungsaufwand für Sie aber überschaubar. Doch die alten Kontokennungen werden verschwinden.<br />
Ab dem 01.Februar 201 wirddie IBAN (International Bank Account Number) die entscheidende Angabe für die Kontoverbindung. Bis Februar 2016 wird man darüber hinaus bei grenzüberschreitenden Zahlungen noch den BIC (Business Identifier Code) benötigen.<br />
Zukünftig müssen wir uns also an die längere IBAN anstatt der bisherigen Bankleitzahl und Konto-Nummer gewöhnen. Die IBAN sieht auf den ersten Blick sehr kompliziert aus, allerdings werden die Kunden feststellen dass auch die IBAN sich zum größten Teil aus den bekannten Ziffern zusammensetzt.</p>
<p>Für die Verbraucher wurde ausserdem den Banken erlaubt bis 2016 noch die alten Kontokennungen anzunehmen und in die neuen IBAN, BIC zu konvertieren.<br />
Es ist anzunehmen dass viele Banken ihren Privatkunden diesen Service anbieten werden.</p>
<p>Die bisherigen Lastschriften können von den Firmen mittels eines Migrationsprozesses in SEPA konforme Basis-Lastschriften umgewandelt werden. Aber dazu in einem eigenen Blogbeitrag mehr.<br />
Hier stecken für Firmen und Vereine sicherlich noch viele Fallen in den SEPA Regeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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