Besonders Vereine ziehen die Beiträge der Mitglieder häufig mittels Lastschrift oder Abbuchung ein.
Deswegen sind Vereine auch von den veränderten Vorschriften für SEPA Lastschriften betroffen.
Es bedarf aufgrund der häufigen Nutzung der Lastschriften einer ausführlichen Informattion und Vorbereitung seitens des Vorstands und besonders des Kassiers.
Sie müssen:
- Sich bei der Bundesbank eine Gläubiger-Id zuteilen lassen. Jeder kann dies selbst sehr einfach im Internet beantragen. http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/
- Abbuchungsaufträge sind mit Privatpersonen unter SEPA nicht mehr möglich. Sollten Sie bisher Abbuchungsaufträge für ihre Mitglieder verwendet haben müssen Sie neue SEPA Basislastschriften einholen.
- Bisherige Einzugsermächtigungen zum Lastschrifteinzug können in gültige SEPA Mandate umgewandelt werden. Als Verein informieren sie die Mitglieder durch einen Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften zur SEPA Basislastschrift. Besonders wichtig ist, dass die ursprünglichen Einzugsermächtigungen im Original vorliegen. Das Anschreiben ergänzt die bisherigen Lastschriften sozusagen um die nach SEPA erforderlichen Pflichtangaben. Die notwendigen Mustertexte erhalten Sie von Ihrer Bank. Weiterlesen