SEPA Pre – Notification (Vorankündigung)

Die SEPA Pre – Notification ist Bestandteil der beiden SEPA Lastschriftverfahren. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung.

SEPA Pre-Notification

Mit der SEPA Pre-Notification wird der Kunde zukünftig immer über den Lastschrifteinzug vorher informiert.

Original SEPA Rulebooktext: „The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date unless another timeline is agreed between the Debtor and the Creditor.“

Mit der Pre – Notification muss der Lieferant den Kunden den Betrag und den Termin der Lastschrift mitteilen.
Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sollen ebenfalls mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann als separates Dokument erstellt werden   oder Teil einer anderen Kommunikation sein. In den meisten Fällen werden sicherlich die Rechnungen um die entsprechenden Angaben ergänzt werden.

Der 14 Tage Zeitraum der im SEPA Rulebook vorgeschrieben wird kann in den Verträgen oder Weiterlesen

SEPA im Verein

SEPA Auswirkungen für Vereine

SEPA im Verein

Besonders Vereine ziehen die Beiträge der Mitglieder häufig mittels Lastschrift oder Abbuchung ein.

Deswegen sind Vereine auch von den veränderten Vorschriften für SEPA Lastschriften betroffen.

Es bedarf aufgrund der häufigen Nutzung der Lastschriften einer ausführlichen Informattion und Vorbereitung seitens des Vorstands und besonders des Kassiers.

 

Sie müssen:

  • Sich bei der Bundesbank eine Gläubiger-Id zuteilen lassen. Jeder kann dies selbst sehr einfach im Internet beantragen. http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/
  • Abbuchungsaufträge sind mit Privatpersonen unter SEPA nicht mehr möglich. Sollten Sie bisher Abbuchungsaufträge für ihre Mitglieder verwendet haben müssen Sie neue SEPA Basislastschriften einholen.
  • Bisherige Einzugsermächtigungen zum Lastschrifteinzug können in gültige SEPA Mandate umgewandelt werden. Als Verein informieren sie die Mitglieder durch einen Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften zur SEPA Basislastschrift. Besonders wichtig ist, dass die ursprünglichen Einzugsermächtigungen im Original vorliegen. Das Anschreiben ergänzt die bisherigen Lastschriften sozusagen um die nach SEPA erforderlichen Pflichtangaben. Die notwendigen Mustertexte erhalten Sie von Ihrer Bank. Weiterlesen