SEPA Pre – Notification (Vorankündigung)

Die SEPA Pre – Notification ist Bestandteil der beiden SEPA Lastschriftverfahren. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung.

SEPA Pre-Notification

Mit der SEPA Pre-Notification wird der Kunde zukünftig immer über den Lastschrifteinzug vorher informiert.

Original SEPA Rulebooktext: „The Pre-Notification must be sent by the Creditor at least 14 Calendar Days before the Due Date unless another timeline is agreed between the Debtor and the Creditor.“

Mit der Pre – Notification muss der Lieferant den Kunden den Betrag und den Termin der Lastschrift mitteilen.
Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz sollen ebenfalls mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann als separates Dokument erstellt werden   oder Teil einer anderen Kommunikation sein. In den meisten Fällen werden sicherlich die Rechnungen um die entsprechenden Angaben ergänzt werden.

Der 14 Tage Zeitraum der im SEPA Rulebook vorgeschrieben wird kann in den Verträgen oder Weiterlesen

SEPA Gläubiger Identifikationsnummer

Die Gläubiger – ID ist ein weiterer verpflichtender Bestandteil der durch SEPA vorgeschrieben ist. Die SEPA Gläubiger – ID (Creditor-Identifier) hat den Zweck den Zahlungsempfänger europaweit eindeitig zu identifizieren.

Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:

1-2 Stelle ist der ISO Ländercode. Hier steht DE für Deutschland.
3-4 Stelle ist  für die Prüfziffer reserviert
5-7 Stelle sind für die Geschäftsbereichskennung des Kreditors vorgesehen und kann vom Gläubiger beliebig vergeben werden
8-18 wird von den nationalen Behörden in fortlaufender Reihenfolge vergeben.

Die Gläubiger – ID kann online unter https://extranet.bundesbank.de/scp beantragt werden.

DE 02 ZZZ 01234567890